Vermittlung von Pflegeplätzen
Akquise und Eignungsabklärung der Pflegefamilien, Passungsklärung mit Kind, Sorgeberechtigten und zuweisender Stelle, Begleitung des Eintritts.
Die Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (DAF) von inclusy 4 all richten sich an Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Wir vermitteln Pflegeplätze im Kanton Zürich, begleiten das Pflegeverhältnis sozialpädagogisch und bilden Pflegeeltern aus und weiter. Mit besonderem Augenmerk auf Kinder mit erhöhtem Begleitbedarf, etwa nach belastenden Erfahrungen, bei Bindungsstörungen oder im Autismus-Spektrum.
Vermittlung, Begleitung und Ausbildung greifen bei uns ineinander. So entsteht Kontinuität für das Kind und Rückhalt für die Pflegefamilie.
Akquise und Eignungsabklärung der Pflegefamilien, Passungsklärung mit Kind, Sorgeberechtigten und zuweisender Stelle, Begleitung des Eintritts.
Eine feste DAF-Fachperson stützt das Pflegeverhältnis: Hausbesuche, Förder- und Entwicklungsplanung, Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, Krisenintervention.
Sieben Initialkurse zu Trauma, Bindung, Herkunftsfamilie, Deeskalation, Selbstfürsorge und Care Leaving. Verpflichtend für unsere Pflegeeltern, offen für externe Pflegefamilien und Fachpersonen.
Zwei Stufen je nach Begleitbedarf: reguläre Indikation oder erhöhter Bedarf bei Traumafolgen, Autismus-Spektrum-Störung oder hochkomplexen Belastungen.
Unsere Pflegefamilien sind unbefristet bei inclusy 4 all angestellt, mit Sozialversicherungen, Supervision und Weiterbildung. Auch zwischen zwei Pflegeverhältnissen.
Wir arbeiten eng mit Sozialdiensten, kjz, KESB, Beistandspersonen, Schulen und der Herkunftsfamilie zusammen. Die Fäden laufen bei uns zusammen.
Sozialdienst, kjz, KESB oder Beistandsperson melden den Bedarf. Wir prüfen Indikation und Pool-Verfügbarkeit und geben innert fünf Arbeitstagen eine schriftliche Rückmeldung.
Mit der zuweisenden Stelle und den Sorgeberechtigten klären wir Auftrag, Ziele und die Einstufung in Familienpflege oder Fachfamilienpflege, dazu die Finanzierung über die zuständige Stelle.
Wir schlagen ein bis zwei Pflegefamilien aus unserem Pool vor. Kind, Sorgeberechtigte, zuweisende Stelle und Pflegefamilie lernen sich schrittweise kennen, mit Besuchen und Übernachtungen. Entschieden wird gemeinsam.
Dreiseitiger Pflegevertrag, Bewilligung des Pflegeverhältnisses, Klärung von Schule und Gesundheit. Der Eintritt folgt dem Tempo des Kindes, meist über zwei bis vier Wochen. In den ersten zwei Monaten sind wir engmaschig da.
Regelmässige Hausbesuche, halbjährliche Standortgespräche und eine Pikettnummer für Krisen. Übergänge und Abschlüsse planen wir sorgfältig, bei Bedarf bis zur Begleitung über die Volljährigkeit hinaus.
Wir suchen Familien und Paare im Kanton Zürich, die einem Kind ein stabiles Zuhause geben möchten. Eine Ausbildung in Sozialer Arbeit, Heilpädagogik oder Pflege ist willkommen, aber keine Bedingung. Entscheidend sind Eignung, Belastbarkeit und die Bereitschaft zu Weiterbildung und Supervision. Unser Pool ist im Aufbau.
Unbefristet angestellt bei inclusy 4 all, mit AHV, BVG, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Ferien und Lohnausweis. Auch zwischen zwei Pflegeverhältnissen.
Erstgespräch, Selbstauskunft, Hausbesuch, Gespräche mit allen im Haushalt, Sonderprivatauszug. In der Regel vier bis sechs Monate, im Vier-Augen-Prinzip. Danach das Initialkursprogramm, die Kosten trägt inclusy 4 all.
Eine feste DAF-Fachperson, regelmässige Hausbesuche, eine monatliche Supervisionsgruppe und eine Pikettnummer für Krisen, auch am Wochenende.
Das Pflegekind im Zentrum, getragen von Pflegefamilie, Herkunftsfamilie und Helfernetz.
DAF ist mehr als Vermittlung. Wir arbeiten bindungsorientiert, traumapädagogisch und systemisch, mit dem Pflegekind im Zentrum und beiden Familien im Blick. Damit Beziehungen halten, auch wenn es schwierig wird.
Anfragen kommen in der Regel von Sozialdiensten, Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz), der KESB oder der Beistandsperson. Auch Eltern können sich direkt melden; Platzierung und Finanzierung laufen dann über die zuständige Stelle. Innert fünf Arbeitstagen sagen wir schriftlich, ob eine Vermittlung in unseren Pool grundsätzlich möglich ist.
Für Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können und für die eine Pflegefamilie statt einer Heimplatzierung sinnvoll ist. Unser Schwerpunkt liegt auf Kindern mit erhöhtem Begleitbedarf, etwa bei Traumafolgestörungen, Bindungsstörungen, einer Autismus-Spektrum-Störung oder Mehrfachbelastungen. Kinder ohne diese Belastungen vermitteln und begleiten wir ebenso, wenn eine passende Pflegefamilie frei ist.
Familienpflege ist die Aufnahme in regulärer Indikation. Fachfamilienpflege ist für hochbelastete Kinder mit erhöhtem fachlichem, zeitlichem und beziehungsbezogenem Begleitbedarf. Die Pflegeeltern bringen dafür eine Ausbildung in Sozialer Arbeit, Heilpädagogik oder Pflege oder mehrjährige Erfahrung mit und werden enger begleitet. Die Einstufung erfolgt zusammen mit der zuweisenden Stelle und wird in den Standortgesprächen überprüft.
In der Aufbauphase nicht. Eignungs- und Passungsklärung brauchen Zeit, und diese nehmen wir uns. Anfragen für Notfallplatzierungen leiten wir an spezialisierte Anbietende im Kanton Zürich weiter.
Die Herkunftsfamilie bleibt ein Teil der Geschichte des Kindes. Wir klären und begleiten Besuchsregelungen gemäss Anordnung oder Vereinbarung, bereiten Übergaben vor und vermitteln bei Konflikten. Bei Fragen der elterlichen Sorge läuft die Kommunikation über die Beistandsperson oder die Sorgeberechtigten.
Unsere Pflegefamilien sind unbefristet bei inclusy 4 all angestellt, mit allen Sozialversicherungen, Supervision und Weiterbildung. Sie gehören nicht zum Springer:innen-Pool. Die Eignungsabklärung dauert in der Regel vier bis sechs Monate: schriftliche Selbstauskunft, mehrere Gespräche, mindestens ein Hausbesuch, Anhörung aller im Haushalt lebenden Personen, Sonderprivatauszug und eine schriftliche Beurteilung im Vier-Augen-Prinzip.
Bleibt die junge erwachsene Person in der Pflegefamilie und braucht sie weiter Begleitung, kann die sozialpädagogische Begleitung ü18 bis längstens zum 25. Altersjahr fortgeführt werden, sofern die zuständige Stelle die Finanzierung beantragt. Den Übergang in eigenes Wohnen oder ein Jobcoaching begleiten wir nicht selbst, sondern vermitteln an spezialisierte Angebote.
Ja, von allen DAF-Fachpersonen und von allen im Haushalt einer Pflegefamilie lebenden Personen ab 14 Jahren, nicht älter als drei Monate und mit regelmässiger Aktualisierung. Für Pflegeeltern in der Fachfamilienpflege kommt der Behördenauszug über das AJB dazu.
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