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Antworten für Springer:innen zu Einsätzen, Lohn und Versicherungen

inclusy 4 all führt den Springer:innen-Pool der Deutschschweiz für das Sozialwesen. Hier findest du alles Wichtige zu Einsätzen, Lohn und Administration, Versicherungen und Spezialthemen für Springer:innen. Du vertrittst eine Organisation? Antworten zu Anfragen und Offerten findest du unter Springer:in buchen.

Springer:innen sind qualifizierte Fachpersonen der Sozialen Arbeit, zum Beispiel Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen oder Sachbearbeiter:innen Soziale Dienste, die befristet dort einspringen, wo Organisationen Vakanzen, Ausfälle oder Belastungsspitzen überbrücken. Angestellt bist du bei inclusy 4 all über den geprüften Springer:innen-Pool, im Einsatz bist du bei Gemeinden, Institutionen, Schulen oder Kliniken.

Unsere Einsätze dauern meist zwischen 1 Monat und 1 Jahr, im Durchschnitt bist du 2 bis 4 Monate am gleichen Einsatzort. Beziehungsarbeit braucht Zeit, und es macht für dich und das Team vor Ort Sinn, wenn du länger bleiben kannst. Flexibel, so wie es für dich passt.

Du bestimmst selbst, wann, wo und wie du arbeitest.

Zwischen den Einsätzen bist du völlig frei. Gib uns einfach kurz Bescheid, ab wann du wieder verfügbar bist, damit wir den nächsten Einsatz passend planen können.

Während eines Einsatzes stimmst du deine Ferien direkt mit der Institution ab. Bitte trag deine Ferien im Stundenrapport ein, so können wir korrekt und gesetzeskonform abrechnen.

Ja. Wir achten darauf, dass du bereits während eines laufenden Einsatzes passende Folgeanfragen erhältst, damit der Übergang reibungslos verläuft.

Falls es terminlich nicht aufgeht oder du bewusst eine Pause einlegen möchtest, ist das kein Problem, dafür haben wir im Stundenlohn einen Risikozuschlag einkalkuliert. Vergleichsweise kannst du bis zu 2.5 bis 3 Monate pro Jahr ohne Einsatz überbrücken und verdienst dennoch gleich viel wie festangestellt.

Die Vertragsauflösung ist unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit möglich:

  • Einsätze bis 3 Monate: 2 Arbeitstage
  • 4. bis und mit 6. Monat: 7 Tage
  • Ab dem 7. Monat: 1 Monat

Ja, uns ist wichtig, dass die Zusammenarbeit für beide Parteien passt und von Anfang an harmoniert. Vor den Probetagen legen wir fest, wie viele Tage vorgesehen sind. Wir stellen dann einen Vertrag für die Probetage aus, damit die Springer:in während dieser Zeit korrekt angestellt und gegen Unfall am Arbeitsplatz versichert ist.

Nach jedem Einsatz stellen wir ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung aus. Wir nehmen Kontakt mit dem Einsatzort auf, holen Rückmeldungen ein und senden dir eine Erstversion per E-Mail. Nach Abgleich drucken wir das Zeugnis, unterzeichnen es mit Tinte und stellen es dir zu.

Wir übernehmen den gesamten administrativen Aufwand:

  • Vertragsabwicklung, wir erstellen und verwalten alle Verträge.
  • Lohnabrechnung, pünktliche Zahlung inkl. aller Sozialabgaben.
  • Versicherungen, AHV, ALV, BVG und KTG vollständig abgedeckt.
  • Einsatzkoordination, wir organisieren A bis Z.
  • Stundenerfassung, einfach und transparent.

Die Vergütung erfolgt im Stundenlohn. Der Betrag ist inklusive aller Zuschläge gemäss GAV Personalverleih, also inkl. Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Zusätzlich berücksichtigen wir einen Risikozuschlag für den Fall, dass du mal keinen Einsatz hast.

Am Monatsende reichst du deine Stunden ein und erhältst die Lohnzahlung innert 1 bis 3 Arbeitstagen.

Zuschläge gemäss GAV Personalverleih:

  • Nachtarbeit (23:00 bis 06:00 Uhr): Zuschlag von 25 %
  • Sonntagsarbeit: Zuschlag von 50 %
  • Pikettdienst: Pauschale von CHF 100.– pro Nacht

Abrechnung: Immer vom 1. bis zum letzten Tag des Monats.

Eine kurze E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder ein Anruf genügt. Wir erstellen das Dokument und senden es dir per E-Mail zu.

Bist du beim RAV angemeldet, teil uns das bitte mit. Sobald ein Einsatz zustande kommt, senden wir das Zwischenverdienstformular automatisch an die zuständige Arbeitslosenkasse, du musst nichts weiter unternehmen.

  • BVG: Tellco PK Pro (aktueller Deckungsgrad auf der Pensionskassen-Webseite).
  • UVG: Gemäss Art. 58 ff. UVG bist du über die SUVA unfallversichert.
  • KTG: Krankentaggeldversicherung über die Zürich Versicherungen.

Informier uns umgehend nach der Behandlung, spätestens am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Reiche uns die Unfallmeldung so schnell wie möglich ein, kurze E-Mail, WhatsApp oder Anruf genügt.

Informier uns am ersten Krankheitstag, damit wir den Einsatzort orientieren können. Ein Arztzeugnis kann max. drei Tage rückwirkend akzeptiert werden, bitte spätestens am dritten Tag einreichen.

Die Abredeversicherung verlängert den UVG-Unfallversicherungsschutz nach einem Arbeitsverhältnis. Muss spätestens 31 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden.

Nach 1.5 Monaten ab Einsatzbeginn erhältst du das Willkommensschreiben der Pensionskasse. Ab dann ist dein PK-Konto aktiv. Die Verwaltung läuft über die EPLIX-Webapp.

In der Regel benötigen wir je nach Einsatzbereich einen Sonderprivatauszug, er gehört zur Prüfung für den Springer:innen-Pool von inclusy 4 all. Wir fordern ihn vor deinem ersten Einsatz gemeinsam mit dir an. Wie aktuell er sein muss, richtet sich nach der Vorgabe der Organisation, Standard sind maximal 12 Monate. Für die Einreichung bei der Post benötigst du einen gültigen Pass oder ID sowie ggf. deine Aufenthaltsbewilligung.

Noch offen?

Deine Frage war nicht dabei?

Ruf uns an oder schreib uns, wir antworten werktags innert 24 Stunden. Du vertrittst eine Organisation? Antworten zu Anfragen und Offerten findest du auf der Buchungsseite.