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FAQ

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Einsätze
Wie lange dauert ein Einsatz im Schnitt?🔗

Unsere Einsätze dauern meist zwischen 1 Monat und 1 Jahr – im Durchschnitt bist du 2 bis 4 Monate am gleichen Einsatzort.

Warum? Weil Beziehungsarbeit Zeit braucht – und es für dich und das Team vor Ort Sinn macht, wenn du länger bleiben kannst.

Natürlich immer flexibel – so, wie es für dich passt.

Wie läuft eine Einsatzanfrage ab?🔗

1. Einsatzanfrage per E-Mail

Du erhältst von uns eine auf dein Profil abgestimmte Einsatzanfrage. Die Entscheidung, ob der Einsatz für dich stimmig ist, liegt vollständig bei dir. Eine Absage ist jederzeit und ohne Begründung möglich.

2. Kontaktaufnahme mit der Institution

Bei beidseitigem Interesse stellen wir den Kontakt her. In einem kurzen Austausch besprecht ihr die fachlichen Rahmenbedingungen, das Setting, die Arbeitszeiten sowie gegenseitige Erwartungen.

3. Vertragsabschluss und Einsatzbeginn

Ist der Einsatz stimmig, senden wir dir den Einzelarbeitsvertrag zu. Nach Unterzeichnung (digital oder auf Papier) kann der Einsatz beginnen.

Vor Einsatzbeginn hast du Anspruch auf transparente Informationen zum geplanten Einsatz, insbesondere über Auftraggeber, Klientel, Aufgabenbereich und besondere Anforderungen.

Wie läuft der Einstieg bei inclusy ab?🔗

Der Aufnahmeprozess ist systematisch aufgebaut und persönlich gestaltet.

1. Formular ausfüllen

Vor dem Onboarding-Call erhältst du ein Kurzformular, in dem du deinen fachlichen Hintergrund, deine Einsatzwünsche und deine Verfügbarkeit angibst.

2. Onboarding-Call (ca. 15 Min.)

Im Gespräch klären wir gemeinsam dein fachliches Profil, bevorzugte Settings und Rahmenbedingungen sowie deinen Stundenansatz.

3. Profil freigeschaltet

Wenn die Zusammenarbeit für beide Seiten stimmig ist, wirst du als Springer:in im Pool aufgenommen und erhältst Einsatzanfragen, die auf dein Profil und deine Verfügbarkeit abgestimmt sind.

Gibt es eine Probezeit?🔗

Ja. Die ersten 3 Monate eines Einsatzes gelten als Probezeit. Während dieser Phase kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Arbeitstagen aufgelöst werden.

Wird die Probezeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht effektiv verkürzt, verlängert sie sich entsprechend.

Kann man auch während oder zwischen den Einsätzen Ferien beziehen?🔗

Du bestimmst selbst, wann, wo und wie du arbeitest.

Zwischen den Einsätzen bist du völlig frei – deine Zeit gehört dir. Gib uns einfach kurz Bescheid, ab wann du wieder verfügbar bist, damit wir den nächsten Einsatz passend planen können.

Während eines Einsatzes stimmst du deine Ferien direkt mit der Institution ab.

Bitte trag deine Ferien im Stundenrapport ein – so können wir deine Ferien korrekt auszahlen und gesetzeskonform abrechnen.
Kann auch zwischen den Einsätzen eine Lücke sein?🔗

Ja, das ist möglich. Wir achten jedoch darauf, dass du bereits während eines laufenden Einsatzes passende Folgeanfragen erhältst, damit der Übergang reibungslos verläuft.

Falls es einmal terminlich nicht ganz aufgeht oder du bewusst eine Pause einlegen möchtest, ist das kein Problem – dafür haben wir im Stundenlohn einen Risikozuschlag einkalkuliert.

Vergleichsweise kannst du so bis zu 2.5–3 Monate pro Jahr ohne Einsatz überbrücken und verdienst dennoch gleich viel, wie wenn du festangestellt wärst.

Was, wenn ich den Vertrag auflösen möchte?🔗

Falls die Zusammenarbeit einmal nicht mehr passen sollte oder du den Vertrag auflösen möchtest, ist dies unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit möglich.

Die Kündigungsfristen:

  • Einsätze bis 3 Monate: 2 Arbeitstage
  • 4. bis und mit 6. Monat: 7 Tage
  • Ab dem 7. Monat: 1 Monat
Kann ich direkt beim Einsatzbetrieb angestellt werden?🔗

Ja, ein Übertritt in eine Festanstellung beim Einsatzbetrieb ist möglich. Wenn ein Einsatz fachlich und persönlich so stimmig ist, dass daraus eine langfristige Zusammenarbeit entsteht, begrüssen wir das.

Nach Beendigung deines Einsatzes steht es dir frei, ein direktes Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb einzugehen. Eine allfällige Entschädigung schuldet der Einsatzbetrieb. Dir entstehen dabei keine Kosten.

Wir bitten dich, uns frühzeitig zu informieren, wenn sich ein Übertritt abzeichnet, damit wir die administrativen Prozesse sauber abwickeln können.

Sind Schnuppertage möglich?🔗

Ja, Schnuppertage sind bei uns möglich, da es uns wichtig ist, dass die Zusammenarbeit für beide Parteien passt und von Anfang an harmoniert.

Vor dem Schnuppertag

Vor den Probetagen ist es wichtig festzulegen, wie viele Tage dafür vorgesehen sind. Anschliessend informiert die Springer:in am besten direkt die inclusy, damit wir wissen, dass die Probetage zustande kommen.

Wir stellen dann einen Vertrag für die Probetage aus, damit die Springer:in während dieser Zeit korrekt angestellt und gegen Unfall am Arbeitsplatz versichert ist.

Wie erhalte ich ein Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis?🔗

Nach jedem Einsatz stellen wir für unsere Springer:innen ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung aus. Dafür nehmen wir Kontakt mit dem zuständigen Einsatzort auf und holen die notwendigen Rückmeldungen ein.

Anschliessend erstellen wir eine erste Version des Zeugnisses und senden sie dir per E-Mail zur Prüfung zu. Solltest du Ergänzungen oder Anpassungen wünschen, besprechen wir diese mit dir.

Sobald alle Punkte stimmig sind, drucken wir das Arbeitszeugnis aus, unterzeichnen es mit Tinte und stellen es dir zu.

Arbeitsrecht
Wie sind Arbeitszeit und Pausen geregelt?🔗

Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt gemäss GAV Personalverleih 42 Stunden. Die konkreten Arbeitstage und Arbeitszeiten werden im jeweiligen Einzelarbeitsvertrag festgelegt und orientieren sich am Setting des Einsatzbetriebs.

Pausen

Pausen sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der täglichen Arbeitszeit:

  • Ab 5.5 Stunden Arbeitszeit: 15 Minuten Pause
  • Ab 7 Stunden Arbeitszeit: 30 Minuten Pause
  • Ab 9 Stunden Arbeitszeit: 60 Minuten Pause

Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und werden nicht vergütet, sofern du den Arbeitsplatz verlassen kannst.

Überstunden und Überzeit

Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, gelten als Überstunden. Diese können bis zur 45. Wochenstunde zuschlagsfrei kompensiert oder ausbezahlt werden.

Ab der 46. Wochenstunde handelt es sich um Überzeit. Diese wird mit einem Zuschlag von 25% entschädigt. Sonntagsarbeit wird mit einem Zuschlag von 50% vergütet.

Überzeit muss vom Einsatzbetrieb ausdrücklich angeordnet werden.

Was muss ich wann und an wen melden?🔗

Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass du uns über bestimmte Sachverhalte umgehend informierst. Alle Meldungen richtest du an springer.innen@inclusy.ch oder per WhatsApp bzw. Telefon.

Sofort melden

  • Krankheit oder Unfall am ersten Tag, damit wir den Einsatzort orientieren können
  • Einsatzunterbrechungen jeglicher Art, zusätzlich auch dem Einsatzbetrieb direkt
  • Änderungen im Einsatz (Arbeitszeit, Pensum, Aufgabenbereich), damit wir den Vertrag entsprechend anpassen können

Zeitnah melden

  • Arztzeugnis bei Krankheit: spätestens innert 3 Tagen einreichen
  • Adressänderungen, Zivilstandsänderungen, neue Bankverbindung
Zahlungen oder Lohnvorschüsse vom Einsatzbetrieb dürfen nicht angenommen werden. Die Lohnzahlung erfolgt ausschliesslich über inclusy bzw. WoMa Workmanagement AG.
Was gilt bezüglich Schweigepflicht und Datenschutz?🔗

Als Fachperson im Sozialbereich arbeitest du mit sensiblen und vertraulichen Informationen über die Klientel sowie die Einsatzbetriebe. Daraus ergeben sich besondere berufsethische und rechtliche Pflichten.

Schweigepflicht

Du bist zur Verschwiegenheit über sämtliche Informationen verpflichtet, die du während deiner Einsätze über die Klientel, den Einsatzbetrieb oder inclusy erhältst. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung eines Einsatzes fort.

Datenschutz

Das Festhalten von Bildern, Videos oder Screenshots von Einsätzen oder der Klientel auf persönlichen Geräten ist nicht gestattet.

Berufskodex

Alle Springer:innen von inclusy verpflichten sich zur Einhaltung des Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz von AvenirSocial. Dieser bildet die verbindliche ethische Grundlage unserer fachlichen Tätigkeit.

Nebenbeschäftigung

Falls du neben deinen Einsätzen bei inclusy einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehst, teile uns das bitte mit, insbesondere wenn sie deine Verfügbarkeit oder Arbeitsleistung beeinflussen könnte. Bei gleichartigen Tätigkeiten bei direkten Kund:innen von inclusy ist eine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich.

Lohn & Admin
Wie funktioniert das Administrative?🔗

Wir übernehmen den gesamten administrativen Aufwand, sodass du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst – den Mensch.

Vertragsabwicklung: Wir erstellen und verwalten alle erforderlichen Verträge.

Lohnabrechnung: Die Lohnzahlungen erfolgen pünktlich durch uns und unter Berücksichtigung aller Sozialabgaben.

Versicherungen: Alle relevanten Versicherungen wie AHV, ALV, BVG und KTG sind vollständig abgedeckt.

Einsatzkoordination: Wir organisieren den gesamten Einsatz von A bis Z.

Stundenerfassung: Die geleisteten Stunden werden einfach und transparent erfasst.

Wie ist der Lohn zusammengesetzt?🔗

Die Vergütung erfolgt im Stundenlohn. Das bedeutet, dass du pro geleistete Stunde einen fixen Betrag erhältst. Dieser Betrag ist inklusive aller Zuschläge gemäss GAV Personalverleih – also inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn.

Zusätzlich berücksichtigen wir einen Risikozuschlag für den Fall, dass du mal keinen Einsatz hast.

Wann erhalte ich meinen Lohn?🔗

Lohnauszahlung

Die Lohnzahlung erfolgt spätestens am 5. Arbeitstag des Monats, der dem Einsatzmonat folgt. Du erhältst eine detaillierte Lohnabrechnung mit sämtlichen Abzügen sowie dem aktuellen Ferien- und 13.-Monatslohn-Guthaben.

Rapportfrist

Stundenrapporte, die bis zum 15. des Folgemonats eingereicht werden, werden noch dem ursprünglichen Einsatzmonat zugeordnet. Nach dem 15. eingereichte Stunden werden aus administrativen Gründen dem Folgemonat gutgeschrieben.

13. Monatslohn

Du hast Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise mit dem Novemberlohn. Bei Beendigung eines Einsatzes wird das Guthaben anteilsmässig (pro rata) ausbezahlt.

Feriengeld

Das Feriengeld wird bei Bezug der Ferien ausbezahlt. Bei Einsatzende erfolgt die Auszahlung ebenfalls pro rata. Bitte trage deine Ferien im Stundenrapport ein, damit die Abrechnung korrekt erfolgen kann.

Wie werden Feiertage entschädigt?🔗

Ab dem ersten Arbeitstag

Der 1. August ist ein bezahlter Feiertag, sofern er auf einen Werktag fällt. Dieser Anspruch besteht ab dem allerersten Arbeitstag.

Nach 13 Wochen Beschäftigung

Nach Ablauf von 13 Wochen hast du Anspruch auf Entschädigung für den Lohnausfall an allen offiziellen Feiertagen, die auf einen Werktag fallen. Die Entschädigung erfolgt über einen pauschalen Lohnzuschlag von 3.2% auf den AHV-Lohn.

Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten beim selben Verleihbetrieb geleistet werden, werden für die Berechnung der 13-Wochen-Frist zusammengerechnet.

Habe ich Anspruch auf Kinder- und Familienzulagen?🔗

Ja. Pro Kind besteht ein Anspruch auf Familienzulagen gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) und den kantonalen Regelungen des Einsatzortes.

Was du tun musst

Reiche zu Beginn des Arbeitsverhältnisses den entsprechenden Nachweis ein, zum Beispiel ein Familienbüchlein oder das Formular E411. Bei Geburt oder Adoption eines Kindes bitten wir dich, uns ebenfalls zeitnah zu informieren.

Auszahlung

Die Familienzulage wird monatlich zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Für dasselbe Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.

Wie werden Spesen und Anfahrtskosten abgerechnet?🔗

Die Anreise zum Einsatzort erfolgt in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise bei unzureichender ÖV-Anbindung oder bei Nacht- und Wochenenddiensten, ist die Anreise mit dem Privatfahrzeug zulässig.

Entschädigungssätze

  • Auto: CHF 0.70 pro Kilometer
  • Motorrad: CHF 0.40 pro Kilometer
  • E-Bike: CHF 0.30 pro Kilometer
  • ÖV: Kosten gegen Vorlage von Belegen (PDF-Tickets, Screenshots der Kaufbestätigung)

Abrechnung

Die Rückerstattung erfolgt zusammen mit der Lohnzahlung. Bitte reiche ein korrekt ausgefülltes Spesenformular ein, bei Autofahrten zusammen mit einem Nachweis der gefahrenen Strecke (z.B. Screenshot Routenplaner).

Die konkreten Spesenregelungen werden bei jeder Einsatzanfrage offengelegt, damit du vor der Zusage über die geltenden Konditionen informiert bist.
Wie erhalte ich eine Arbeitgeberbescheinigung?🔗

Wenn du weisst, dass du deine Tätigkeit bei inclusy beenden möchtest oder dein letzter Einsatz abgeschlossen ist, melde dich bitte proaktiv bei uns. Wir erstellen die Arbeitgeberbescheinigung und stellen sie dir per E-Mail zu.

Warum frühzeitig melden?

Je früher du dich meldest, desto schneller liegen dir die Unterlagen vor, beispielsweise für das RAV oder eine neue Stelle. Gleichzeitig können wir dein Profil entsprechend anpassen, damit du keine unpassenden Einsatzanfragen mehr erhältst.

Eine kurze Korrespondenz an springer.innen@inclusy.ch, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Anruf genügt.

Ich bin beim RAV gemeldet: Was muss ich beachten?🔗

Wenn du beim RAV bzw. bei der Arbeitslosenkasse angemeldet bist, teile uns bitte mit, bei welcher Kasse du versichert bist. So können wir die Zwischenverdienst-Bestätigung direkt an die zuständige Stelle übermitteln.

Sobald ein Einsatz zustande kommt, senden wir das entsprechende Zwischenverdienstformular automatisch an deine Arbeitslosenkasse. Du musst dafür nichts weiter unternehmen.

Je früher uns deine Kassendaten vorliegen, desto reibungsloser gestaltet sich der administrative Ablauf.
Stundenerfassung und Abrechnung🔗

Am Monatsende reichst du deine Stunden ein und erhältst die Lohnzahlung innert 1–3 Arbeitstagen – idealerweise unterschrieben von der Institution.

Zuschläge gemäss GAV Personalverleih

  • Nachtarbeit (23:00–06:00 Uhr): Zuschlag von 25%
  • Sonntagsarbeit: Zuschlag von 50%
  • Pikettdienst: Pauschale von CHF 100.– pro Nacht

Varianten der Stundenerfassung

System der Institution: Wenn vor Ort ein Zeiterfassungssystem (z.B. Badge) genutzt wird, läuft alles direkt darüber.

Unser Stundenrapport: Falls es kein System gibt, stellen wir dir einen Rapport zur Verfügung.

⬇ Vorlage Arbeitszeiterfassung herunterladen

So füllst du den Rapport aus

Trage deine Arbeitszeit als «von–bis» ein (z.B. 08:00–17:00) und die gesamte Pausenzeit als Total in der Pausenspalte (z.B. 01:00 für eine Stunde).

Am Tag, an dem dein Pikett beginnt, setzt du in der Spalte eine 1 – am Folgetag jedoch keine weitere. Bei Krankheit trägst du ebenfalls eine 1 ein. Bei Spesen erfasst du beim Auto die Kilometer (werden automatisch umgerechnet) und beim ÖV den Betrag direkt in CHF.

Zuschläge für Nachtarbeit ab 23:00 Uhr sowie spezielle Situationen werden nicht im Excel erfasst – bitte erwähne solche Vorkommnisse separat in der E-Mail, mit der du deinen Stundenrapport einreichst.

Abrechnung: Immer vom 1. bis zum letzten Tag des Monats.

Versicherungen
Bei welchen Versicherungen bin ich angemeldet?🔗

Als Springer:in bei inclusy bist du über folgende Versicherungspartner abgesichert:

  • AHV/IV/EO/ALV: Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen
  • BVG (Pensionskasse): Tellco PK Pro
  • KTG (Krankentaggeld): Zürich Versicherungen
  • UVG (Unfallversicherung): SUVA
Wie ist das Vorgehen bei einem Unfall?🔗

Wenn du einen Unfall hast, informierst du uns bitte umgehend nach der Behandlung, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Bitte reiche uns so schnell wie möglich die Unfallmeldung ein. Für die Mitteilung genügt eine kurze E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Anruf.

Wie ist das Vorgehen bei Krankheit?🔗

Wenn du krank wirst, informierst du uns bitte am ersten Krankheitstag, damit wir den Einsatzort rechtzeitig orientieren können.

Idealerweise stellst du uns ein Arztzeugnis zur Verfügung. Ein Arztzeugnis kann maximal drei Tage rückwirkend akzeptiert werden – bitte reiche es daher spätestens am dritten Tag ein.

Für die Meldung genügt eine kurze E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Anruf.

Abredeversicherung bei der Suva🔗

Die Abredeversicherung ermöglicht es dir, den bestehenden Unfallversicherungsschutz gemäss UVG nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für eine begrenzte Zeit zu verlängern.

So gehst du vor

1. Ruf die Abredeversicherung SUVA auf und wähle «Neuabschluss».

2. Berechne deine wöchentliche Arbeitszeit: Monatliche Vertragsstunden ÷ 4 (z.B. 80h ÷ 4 = 20h/Woche).

3. Im Feld Arbeitgeber nach «Woma Work Management AG» suchen.

4. Beim letzten Tag Anspruch auf Lohnfortzahlung: Vertragsende + 31 Tage.

5. Versicherungsdauer wählen: In 31-Tage-Blöcken möglich, bis maximal 6 Monate.

6. Registrierung bzw. Anmeldung bei der Suva abschliessen.

Die Abredeversicherung muss spätestens 31 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden.
BVG Übertrag und Pensionskasse🔗

Übertrag bestehender PK-Guthaben

Mit dem Einzahlungsschein kannst du dein bestehendes PK-Guthaben unkompliziert an die neue Pensionskasse übertragen.

⬇ Einzahlungsschein Tellco herunterladen

Zugang zur PK-Webapp

Die Verwaltung deiner Pensionskasse erfolgt über die EPLIX Webapp. Dort kannst du persönliche Daten einsehen und Dokumente abrufen.

Aktivierung des PK-Kontos

Nach 1.5 Monaten ab Einsatzbeginn erhältst du das Willkommensschreiben der Pensionskasse. Ab diesem Zeitpunkt ist dein PK-Konto aktiv.

Deckungsgrad & Leistungen

Den aktuellen Deckungsgrad findest du auf der Webseite der Tellco. Alle Leistungen sind im offiziellen Merkblatt zusammengefasst.

Spezialthemen
Sonderprivatauszug (SPA)🔗

Ja, in der Regel benötigen wir je nach Einsatzbereich einen Sonderprivatauszug. Dies dient der Sicherheit der Klientel und entspricht den Vorgaben vieler Institutionen.

Wann wird der SPA angefragt?

Den Sonderprivatauszug benötigen wir, wenn ein Einsatz bevorsteht, bei dem der Einsatzort diesen verlangt. Wir fordern diesen Auszug einmalig direkt vor dem Einsatzbeginn gemeinsam mit dir an. Nach max. 6 Monaten wird ein aktualisierter SPA benötigt.

Wer fordert das Dokument an?

Wir stellen dir die Arbeitgeberbescheinigung per E-Mail zu. Mit diesem Dokument kannst du den Antrag entweder online einreichen oder die ausgedruckte Version direkt bei der Post abgeben.

Für die Einreichung bei der Post benötigst du einen gültigen Pass oder eine ID sowie gegebenenfalls deine Aufenthaltsbewilligung.

⬇ SPA online beantragen

Warum benötigt inclusy einen Strafregisterauszug?🔗

Im sozialen Bereich arbeitest du mit Menschen in vulnerablen Lebenssituationen. Deshalb fordern wir für alle Fachpersonen, die mit inclusy tätig sind, einen Sonderprivatauszug an, unabhängig von der Position. Dies gilt auch für Stellen in der Sachbearbeitung, da in der Arbeit mit hilfsbedürftigen Menschen grundsätzlich ein Machtgefälle besteht.

Was ist VOSTRA?

VOSTRA ist das schweizerische Strafregister-Informationssystem. Über dieses System wird der Sonderprivatauszug erstellt. Er gibt Auskunft darüber, ob ein Tätigkeitsverbot im Zusammenhang mit Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen vorliegt.

Privatauszug vs. Sonderprivatauszug

Der gewöhnliche Privatauszug zeigt laufende Strafregistereinträge. Der Sonderprivatauszug gibt zusätzlich Auskunft über allfällige Tätigkeitsverbote sowie Kontakt- oder Rayonverbote. Für die Tätigkeit im Sozialbereich ist der Sonderprivatauszug der relevante Auszug.

Gültigkeit

Der Sonderprivatauszug ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig. Bei Bedarf fordern wir einen aktualisierten Auszug an.

Was hat die WoMa Workmanagement AG mit inclusy zu tun?🔗

Die inclusy pflegt eine enge Partnerschaft mit der WoMa Workmanagement AG, welche als integraler Bestandteil des Innendienstes fungiert und operativ unterstützt.

Was bedeutet das für dich?

Dein Rahmenarbeitsvertrag und deine Einzelarbeitsverträge werden über die WoMa Workmanagement AG abgeschlossen. Entsprechend kommt auch deine Lohnabrechnung von WoMa.

Die Einsatzkoordination, die fachliche Kommunikation und das Matching zwischen dir und den Einsatzbetrieben erfolgen durch inclusy.

Verleihbewilligung

Die WoMa Workmanagement AG verfügt über die notwendige Verleihbewilligung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen.

Im Alltag

Du korrespondierst mit inclusy. Wir sind deine Ansprechpersonen für sämtliche Anliegen rund um Einsätze, fachliche Fragen und organisatorische Belange. Die administrativen und vertraglichen Prozesse werden im Hintergrund über WoMa abgewickelt.

Was ist das Rahmenreglement?🔗

Das Rahmenreglement von inclusy definiert die allgemeinen Bedingungen und Pflichten für deine Tätigkeit als Springer:in. Es gilt für sämtliche Einsätze und wird beim Einstieg digital über PandaDoc unterzeichnet.

Zusammenspiel der Dokumente

Das Rahmenreglement regelt die übergeordneten Rahmenbedingungen: von Arbeitszeit über Versicherung bis Schweigepflicht. Der Einzelarbeitsvertrag wird für jeden Einsatz separat abgeschlossen und regelt die konkreten Konditionen: Einsatzbetrieb, Arbeitsort, Pensum, Lohn und Dauer.

Im Konfliktfall hat der Einzelarbeitsvertrag Vorrang.

GAV Personalverleih

Ergänzend gilt der allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Personalverleih. Dieser ist integraler Bestandteil des Rahmenreglements.

⬇ GAV Personalverleih einsehen

⬇ Rahmenreglement einsehen

Kann ich eine Pause einlegen oder mein Profil löschen lassen?🔗

Ja, du hast zwei Optionen:

Option 1: Standby

Dein Profil bleibt im System hinterlegt, du erhältst vorübergehend keine Einsatzanfragen mehr. Sobald du wieder verfügbar bist, genügt eine kurze Nachricht und du bist innert einer Minute wieder aktiv. Sämtliche Unterlagen, Verträge und Qualifikationen bleiben gespeichert.

Standby eignet sich, wenn du eine Pause einlegen oder dich temporär auf andere berufliche Projekte konzentrieren möchtest und zu einem späteren Zeitpunkt wieder als Springer:in tätig werden willst.

Option 2: Profil-Löschung

Dein Profil wird vollständig aus dem System entfernt. Möchtest du zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Springer:in bei inclusy tätig werden, muss der gesamte Aufnahmeprozess von Grund auf neu durchlaufen werden: Onboarding, Einreichen aller Unterlagen, neuer Sonderprivatauszug und erneute Vertragsunterzeichnung.

So gehst du vor

Melde dich bei uns unter springer.innen@inclusy.ch und teile uns mit, welche Option du wählen möchtest.

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